28. September 2009
Mit jeder neuen Regel gibt es auch neue Ausnahmen. Je mehr Regeln, desto mehr Ausnahmen. Heute trenne ich mich von den Verbraucherschutzregeln und werfe sie in meine rote Altworttonne – ich bin sicher, sie kommen als neue Regeln mit neuen Ausnahmen wieder. So wie jede Zeitung, die ich ins Altpapier werfe, irgendwann als Formular aus dem Finanzamt auf Umweltschutzpapier zu mir zurückkehrt. In Bad Rodach an der Bratwurstbude am Marktplatz gibt es feinen Senf zu feinen Bratwürsten. Siebenstern heißt er und wird auch am Lichtenfelser Baggersee zu den Trieber Bratwürsten gereicht. So einen Senf wollte ich auch zuhause haben. Der Verbraucherschutz hat uns ja diese Vergleichspreise beschert, überall steht der Preis und dazu ein Vergleichspreis „Entspricht soundsoviel für 100 ml“. Und den Kindern lehrt man seit Menschengedenken, sie können nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, geschweige zusammen zählen. Nun also der Senf: Bis zu einem kleinen Eimer mit einem Liter wird in Volumen gerechnet, stets sind die Angaben in „ml“. So werden wir Endverbraucher geschützt. Die Bratwurstbuden-Besitzer und andere Großverbraucher werden in Gewicht geschützt. Alle Angaben sind für sie in Kilo. Genauso geht das bei Ketchup oder Mayo. Zwei Gläser Senf aus dem Supermarkt plus ein Eimer aus dem Großmarkt, das geht schon nicht so ohne weiteres zu rechnen. Wenn der gute Budenbesitzer dann diese kleinen Senftütchen nimmt, dann darf auch er übrigens in Litern rechnen. Nur dass 500 Tütchen mit 10 ml eben nicht vergleichbar sind mit einem Eimer, in dem fünf Kilo drin sind, alles klar? Solche Regeln kommen in die Tonne, ich kaufe den Senf der mir schmeckt, auch wenn er in Gläsern zu 100 Teelöffeln angeboten wird.
Tim Birkner