28. Juni 2008
Im Artikel 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ist das Schuljahr festgelegt. Es beginnt am 1. August und endet im darauffolgenden Jahr am 31. Juli. Heuer müssen die Schülerinnen und Schüler in Bayern aber am 1. August noch in die Schule. Das ist doch so, als ob Silvester erst am Tag nach Neujahr wäre.
Dr. Ludwig Unger, Pressesprecher des Kultusministers: Die Ferienordnung wird sehr langfristig festgelegt. Die Länder versuchen damit ihre Ferienzeiten zu entzerren, damit nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig auf die Autobahn strömen. So werden unter anderem die Baustellen und Bau-Zeiträume berücksichtigt. Das ist eine sehr komplexe Materie. Die Ferienzeiten für heuer wurden ja schon vor vielen Jahren festgelegt. Da hat Bayern aus ganz pragmatischen Gründen zugestimmt. Im Augenblick geht es bereits um die Ferienzeiten 2011 bis 2017.
Wäre es juristisch nicht eine saubere Lösung am 1. August einfach schulfrei zu geben?
Wir müssen in jedem Jahr auf eine bestimmte Anzahl von Schultagen und von Ferien kommen, da können wir nicht einfach einen weglassen. Da mussten wir die Woche einfach noch ganz mitnehmen. Das kann man auch pädagogisch begründen.
In diesem Jahr endet das offizielle Schuljahr, ohne dass es Zeugnisse gab - die gibt es erst zu Beginn des folgenden am 1. August. Ist das überhaupt erlaubt?
Die Eltern und die Lehrer kennen doch die Ferienzeiten und sind informiert. Da gibt es ganz sicher keine Verwerfungen. Deshalb sind weder das Schuljahr noch das Zeugnis ungültig.
Tim Birkner